BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreistagsfraktion Rendsburg-Eckernförde

Zur Abstimmung in Sachen WohnWerk

04.03.26 –

Wohnen ist ein existentielles Bedürfnis eines jeden Einzelnen. Jede*r muss Zugang zu einer bezahlbaren Wohnung haben und Unterstützung erhalten, wenn dem nicht so ist. Die Versorgung von Menschen mit besonderen Vermittlungshindernissen, wie etwa psychischen Krankheiten oder Suchterkrankungen sowie drohender oder bestehender Obdachlosigkeit, mit bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine zentrale soziale Aufgabe für die Politik. Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass im Kreis nach dem Housing-First-Ansatz Obdach- und Wohnungslose nicht nur bei der Vermittlung von Wohnraum, sondern auch durch anschließende Betreuung bei Schwierigkeiten rund um die Wohnung unterstützt werden.

Hintergrund zur Projektfinanzierung von WohnWerk

Als Grüne Kreistagsfraktion Rendsburg-Eckernförde haben wir deshalb vor mehreren Jahren gemeinsam mit politischen Partner*innen beschlossen, das von der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. initiierte Projekt „Wohnen für alle“ in dessen Pilotphase ab 2023 finanziell zu fördern. Über das Projekt wurde später die Gesellschaft WohnWerk gGmbH gegründet. Zu diesem Zweck hat der Kreis 2023 Mittel i.H.v. 178.000€ bereitgestellt, sowieweitere Mittel i.H.v. 196.608€ für 2024 und 257.933€ für 2025. Diese Summe von insgesamt weit mehr als einer halben Million Euro über drei Jahre stellte eine solide mittelfristige Förderung für die Pilotphase des jungen Projekts dar.

Diese umfassende Finanzierung war aber auch an bestimmte perspektivische Auflagen und Ziele geknüpft, wie zum Beispiel die Einbeziehung weiterer sozialer Träger neben der Brücke als Gesellschafter in die gGmbH, die bis Ende der Pilotphase am 31.12.2025 zu erfüllen waren.

Als Politik ist es unsere Aufgabe, dass Steuergelder mit Bedacht und Sinn für wichtige Zwecke eingesetzt werden, gleichzeitig stehen wir aber nicht nur angesichts der angespannten Finanzlage des Kreises vor der Herausforderung, unsere Unterstützungsstrukturen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit, Transparenz und Zukunftsfähigkeit hin zu beleuchten.

Finanzierung ab 2026

In den Beratungen zum Haushalt 2026 letzten Herbst haben wir uns in den Verhandlungen mit den anderen Kreistagsfraktionen dafür eingesetzt, die Haushaltsmittel für das Housing-First-Projekt nach dem Ende der Pilotfinanzierung nicht auslaufen zu lassen und Finanzmittel für diesen Zweck auch nach 2025 zu erhalten. In aktuell laufenden Haushalt sind deshalb 204.400€ für ein Projekt der sozialen Wohnraumvermittlung vorgesehen.

Nach dem Ende der dreijährigen Projektphase von 2023-2025 hat die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises am 26.2.2026 einen Antrag auf Fortführung der finanziellen Förderung des Projektes WohnWerk ab 2026 gestellt. Aus der fachlichen Expertise des Sozial- und Gesundheitsausschusses wurde die Evaluation getroffen, dass die 2023 vereinbarten Projektziele und Maßgaben nicht ausreichend erfüllt werden konnten. Dies war verbunden mit der Frage, welche konzeptionelle Struktur der Wohnraumvermittlung im Kreis es zukünftig geben soll. Wir brauchen eine nachhaltigere Wirksamkeit für die betroffenen Personen. Im Ergebnis hat der Fachausschuss die Mittel für eine Fortführung der Pilotphase von WohnWerk mehrheitlich nicht befürwortet. Lediglich für  eine Übergangszeit erhält WohnWerk eine weitere Förderung des Kreises in Höhe von 50.000€. Hiermit soll ein verantwortungsvoller Umgang mit den bestehenden Mietverhältnissen gewährleistet werden, die von WohnWerk selbst angemietet und untervermietet wurden. Dazu haben die Stimmen der grünen Kreistagsfraktion beigetragen.

Neuausrichtung der sozialen Wohnraumvermittlung

Für uns als Grüne ist klar, dass der Kreis die wichtige soziale Aufgabe der Wohnraumvermittlung an obdach- und wohnungslose Personen weiterführen muss. Dafür stehen dieses Jahr Mittel im Kreishaushalt zur Verfügung, bei deren Verwendung wir gemeinsam mit anderen Fraktionen für eine Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung plädieren.

In der bundesweiten Praxis der Wohnungsnotfallhilfe zeigt sich, dass traditionelle Herangehensweisen, wie etwa die bloße Zwischenanmietung von Wohnraum durch Trägerverbund-Modelle mit anschließender Untervermietung in Kombination mit pauschalierten Personalfinanzierungen, an Grenzen stoßen können. Es lohnt sich daher den Blick für neue, etablierte Ansätze zu öffnen. Ziel ist, ein  Modell zu erarbeiten, das eine direktere Integration der Betroffenen in den ersten Wohnungsmarkt fördert. Hierdurch sollen Doppelstrukturen vermieden werden und gleichzeitig soll ein effektiver  Einsatz von Steuergeldern gewährleistet sein.

In Zusammenarbeit mit der Verwaltung werden die Fraktionen ein zukunftsfähiges Modell bis zur nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 16. April 2026 erarbeiten, nach welchem Konzept die Wohnraumvermittlung für Menschen mit Vermittlungshindernissen im Kreis Rendsburg-Eckernförde künftig erfolgen soll. Beispielhaft mögliche Modelle sind  die Kommunalisierung, ein echtes Housing-First-Projekt oder eine leistungsbezogene Vergütung an einen externen Träger.

Der vollständige Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und dem SSW zum Sozial- und Gesundheitsausschuss am 26.2.2026 ist aufrufbar unter: https://www.kreis-rd.sitzung-online.de/integration/vo020?12--anlagenHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&VOLFDNR=2002936&refresh=false

Kategorie

Sozial- und Gesundheitsausschuss

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