Sturmflutschäden: Kosten der Sperrmüllentsorgung auf Campingplätzen

12.11.23 –

Die Sturmflut und der Bruch von Regionaldeichen im Kreisgebiet haben die Betreiber von Campingplätzen hart getroffen. Neben den kräftezehrenden Aufräumarbeiten, der ungewissen Aussichten, wie es wirtschaftlich weiter gehen kann, kommen für sie auch noch die Kosten für die Sperrmüllentsorgung hinzu. Sperrmüll, der an sich privater Sperrmüll der Wohnwageninhaber war, ist aufgrund einer koordinierten Aufräumaktion vermischt worden und damit als gewerblicher Sperrmüll zu behandeln.

Es besteht ein Entgegenkommen der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde, diesen Sperrmüll zu einem rabattierten Preis von 150 € pro Tonne, statt 170 € pro Tonne entgegenzunehmen. In einem Gespräch am vergangenen Donnerstag im Amt Schlei-Ostsee haben sich die dort anwesenden Campingplatzbetreiber bereit erklärt, die Transportkosten für die Sperrmüllentsorgung zu tragen, verbunden mit der Bitte an den Kreis, aufgrund des außergewöhnlichen Ereignisses, die Annahmekosten für den Sperrmüll zu tragen, die die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde in Rechnung stellt.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU beantragen daher, hierfür einen Fonds im Haushalt 2024 aufzulegen. Unser Kreistagsabgeordneter Johann Brunkhorst erklärt:„Die Sachschäden aufgrund der Sturmflut sind enorm. Im Haushalt des Kreises ist bisher kein Geld für Ausgleichsleistungen bei Extremwetterlagen vorgesehen. Der Kreis kommt den Campingplatzbetreibern in einer außergewöhnlichen Notlage entgegen.“


Den Antrag findet ihr hier zum Download.


Die Summe der möglichen Erstattungsanträge ist vom Amt Schlei-Ostsee mit 180.000 € beziffert. Da nicht auszuschließen ist, dass es auch weitere Campingplatzbetreiber aus dem Kreis gibt, die eine Erstattung nach den gleichen Kriterien beantragen können, ist der Fonds mit 250.000 € aufzulegen.

Im Haushalt des Jahres 2023 ist kein Haushaltstopf für eine derartige Maßnahme vorgesehen. Da es für die Erstellung eines Nachtragshaushalts 2023 eines zeitlichen Vorlaufs bedarf, der bis zur Kreistagssitzung am 16. Dezember 2023 eventuell nicht eingehalten werden kann, wird der Antrag für den Haushalt 2024 gestellt.

Mit der Bitte an den Landrat, Erstattungen aus dem Fonds aus restlichen Haushaltsmitteln des Jahres 2023 vorzuschießen oder mit der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde eine Vereinbarung zu treffen, dass die Rechnungen der betroffenen Campingplatzbetreiber bis zur Entscheidung über den Erstattungsantrag gestundet werden, soll versucht werden, eine zeitnahe praktikable Umsetzung zu finden.

Kategorie

Kommunales | Umwelt- und Klimaschutz

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